Hilfen zur Erziehung (HzE) - Vielfältig. Individuell. Gesetzlich verankert.
„Hilfen zur Erziehung" ist kein einzelnes Angebot, sondern ein gesetzlich verankertes System von Unterstützungsleistungen, von der ambulanten Begleitung einer Familie bis hin zur intensiven stationären Betreuung eines Jugendlichen. Geregelt in den §§ 27–35 SGB VIII, greifen diese Hilfen immer dann, wenn bei der Erziehung von Kindern Unterstützung benötigt wird und das Wohl des Kindes gefährdet oder beeinträchtigt ist.
Das Spektrum der Hilfen
Angebotsform Rechtsgrundlage
Sozialpädagogische Familienhilfe: § 31 SGB VIII
Erziehungsbeistandschaft: § 30 SGB VIII
Heimerziehung / Wohngruppe: § 34 SGB VIII
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung: § 35 SGB VIII
Hilfe für junge Volljährige: § 41 SGB VIII
Wo BuntStart ansetzt
BuntStart ist auf die anspruchsvollsten Fälle innerhalb dieses Systems spezialisiert. Jugendliche, bei denen Regelangebote wiederholt nicht ausreichend waren und ein hochindividualisiertes, beziehungsorientiertes Setting fachlich erforderlich ist. Wir arbeiten eng mit den zuständigen Jugendämtern zusammen und verstehen uns als verlässlicher Partner innerhalb der Jugendhilfelandschaft.
