Hilfe für junge Volljährige - Perspektiven schaffen, Zukunft gestalten
Der 18. Geburtstag ist kein automatischer Neustart. Für viele junge Menschen, die in der Jugendhilfe begleitet wurden, bedeutet das Erreichen der Volljährigkeit nicht, dass der Unterstützungsbedarf endet , sondern dass ein neues Kapitel beginnt, das eigene Begleitung braucht.
Was § 41 SGB VIII ermöglicht
Hilfen zur Erziehung können über das 18. Lebensjahr hinaus fortgeführt oder neu begonnen werden, wenn die persönliche Entwicklung eines jungen Menschen dies erfordert. BuntStart begleitet junge Volljährige auf dem Weg in ein eigenständiges Leben – Schritt für Schritt, in einem Tempo, das ihre individuelle Entwicklungslogik respektiert.
Unsere Schwerpunkte:
- Aufbau alltagspraktischer Kompetenzen – Haushalt, Finanzen, Behördengänge
- Schulische und berufliche Orientierung – Ausbildung, Praktika, Bewerbungen
- Emotionale Stabilisierung und Aufbau tragfähiger sozialer Netzwerke
- Vorbereitung auf eigenständiges Wohnen
- Schrittweise Ablösung mit klaren Meilensteinen
Für wen eignet sich dieses Angebot?
Das Angebot richtet sich an junge Volljährige, die bereits im BuntStart-Setting begleitet werden oder einen nahtlosen Übergang aus einer vorherigen Maßnahme benötigen.
Die Hilfe wird in Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt geplant und im Hilfeplan verankert.
